Rauchmelder

Rauchmelder RETTEN Leben!!!

Bayern hat Rauchmelder gesetzlich verankert:

§46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Einbaupflicht:

 

  • Für Neu- Umbauten seit 01.01.2013
  • Für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
  • In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthalsräumen führen.

Verantwortlich:

 

  • Für den Einbau: Eigentümer
  • Für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner / Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Weitere Informationen unter:

www.rauchmelder-lebensretter.de

 und unter:

http://rauchmelderpflicht.net

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